
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen erfolgen zu den nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Sie gelten als
wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages. Der Vertragsabschluß kommt erst zustande, wenn eine
schriftliche Annahme in Form einer Auftragsbestätigung erfolgt ist. Die Übersendung einer Rechnung
oder die Ausführung des Auftrags ist dem gleichzusetzen. Unsere Angebote gelten als freibleibend.
2. Preise
Die angegebenen Preise sind Nettopreise, denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Durch ständig sich ändernde Wechselkurse und Preisanpassungen der Hersteller sind Preisänderungen,
vor allem bei den HP-Produkten möglich.
3. Zahlungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tage mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto zu bezahlen.
Auf Ammoniak, Toner, Tinten und Druckköpfen kann kein Skonto gewährt werden.Wechsel und Schecks
werden unter den üblichen Vorbehalten angenommen und gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung.
Anfallende Wechselkosten gehen zu Lasten des Käufers. Gegenüber unseren Forderungen kann nicht
aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Bei Zahlungszielüberschreitung
berechnen wir die gesetzlichen Zinsen.
4. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, alle zu diesem Zeitpunkt offenen Rechnungen sofort fällig zu stellen,
gleichgültig welches Zahlungsziel hierfür vereinbart war. In diesem Falle sind wir auch berechtigt, die
Aushändigung der Eigentumsvorbehaltsware an uns zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, uns diese
Ware unverzüglich zu übergeben.
5. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung erfolgt nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Liefergegenstände bleiben solange unser Eigentum,
bis sämtliche uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen erfüllt sind. Die Geltendmachung des
Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch uns beinhaltet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen
Erzeugnisse. Bei Nichtzahlung oder nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir berechtigt, die Ware auf Grund unseres
Eigentumsvorbehaltes zurückzunehmen. Die Zahlungspflicht des Kunden wird hierdurch nicht berührt.
Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir die schriftlich anzeigen. Weiterveräußerung von
unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware ist nur mit unserer Zustimmung gestattet. Von eintretenden Pfändungen
oder jeder anderen Beeinträchtigung unseres Sicherungsrechtes durch Dritte muss der Käufer uns sofort verständigen.
Der Käufer ist ferner verpflichtet uns sofort alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen und Informationen zu
übergeben.
6. Lieferzeiten
Die von uns genannten Lieferzeiten sind keine Fixtermine. Wir bemühen uns, im eigenen Interesse, dieselben nach
Möglichkeit nicht zu überschreiten. Aus verspäteter oder verzögerter Lieferung kann der Käufer
Schadensersatzansprüche gegen uns nur herleiten, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Wir behalten uns vor eine Bestellung in Teillieferungen auszuführen.
7. Lieferbedingungen
Bei Abnahme von mindesten 6 Rollen Plotterpapier oder 10 Rollen Lichtpauspapier oder 6 Tintenpatronen erfolgt
die Lieferung frei Haus durch uns oder Paketdienst. Bei kleinere Mengen berechnen wir die Frachtkosten zum
Selbstkostenpreis.
8. Garantie und Haftung
Unsere Empfehlungen basieren auf unseren Erkenntnissen und Erfahrungen aus der Praxis. Wegen der Fülle möglicher
Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung sind grundsätzlich eigene Tests unerlässlich. Eine rechtlich verbindliche
Zusicherung bestimmter Eigenschaften kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden.
Unsere Haftung ist auf den Ersatz oder die Erstattung schadhafter Produkte beschränkt. Weitergehende
Schadenersatzansprüche, z. B. für Schäden die unmittelbar oder mittelbar auf von uns gelieferte Gegenzurückzuführen
sind, insbesondere für Mängelfolgeschäden sind ausgeschlossen, auch bei sachgemäßem Einsatzes des von uns
gelieferten Gegenstandes.
9. Transportschäden
Die Ware ist sofort bei Empfang auf Transportschäden zu untersuchen. Offensichtliche Schäden der Ware bzw.
an der Verpackung sind bei Anlieferung unterschriftlich zu bestätigen. Verdeckte Schäden sind innerhalb von
3 Tagen zu melden.
10. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile aus allen Lieferungen ist Essen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für Vollkaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Essen.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartnern gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
Ernst Stenger Lichtpaustechnik GmbH, Essen September 2003